top of page

Barrierefreies Bauen in Tirol: Welche Regelwerke 2026 für die Planung maßgeblich sind

5. Okt.
3 Min. Lesezeit

Neue Technische Bauvorschriften in Tirol, Übergangsbestimmungen für laufende Verfahren und der Entwurf der OIB-Richtlinien 2027: Für eine nachvollziehbare Beurteilung der Barrierefreiheit muss die maßgebliche Prüfgrundlage eindeutig feststehen.



Wer ein Gebäude auf Barrierefreiheit prüft, muss zunächst klären, welche Anforderungen für das konkrete Projekt gelten. Die aktuelle Ausgabe einer technischen Richtlinie, ihre Übernahme in das Landesrecht und der Verfahrensstand sind dabei unterschiedliche Aspekte.

Die Entwicklungen des Jahres 2026 geben Anlass, bestehende Prüflisten und Textbausteine zu überprüfen. Besonders in Tirol ist darauf zu achten, welche Rechtsfassung einer Stellungnahme oder einem Gutachten zugrunde gelegt wird.


Tirol: OIB-Richtlinie 4 in der Ausgabe 2023

Seit 16. Juli 2026 sind in Tirol die OIB-Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe 2023 landesrechtlich übernommen. Für die Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit ist insbesondere die OIB-Richtlinie 4 relevant. (oib.or.at)

Die Übernahme erfolgt mit Tiroler Besonderheiten: § 43 der Technischen Bauvorschriften 2026 nimmt die Punkte 2.1.1 und 2.1.5 aus. Zudem werden an die Grundfläche bestimmter Hebeanlagen nach § 2 Abs. 3 des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012 keine Anforderungen gestellt. (ris.bka.gv.at)


Für die Prüfpraxis empfiehlt sich deshalb eine klare Dokumentation:


Welche Richtlinienausgabe wurde verwendet?

Welche landesrechtlichen Besonderheiten wurden berücksichtigt?

Welche zusätzlichen Anforderungen ergeben sich aus der Nutzung und dem vereinbarten Prüfauftrag?


Eine allgemeine Angabe wie „geprüft nach OIB-Richtlinie 4“ lässt diese Fragen offen.


Die genaue Bezeichnung der Ausgabe macht die Beurteilung für Auftraggeber, Fachplaner und Behörden besser nachvollziehbar.


Laufende Verfahren: Übergangsbestimmungen beachten

Nach § 46 Abs. 4 TBV 2026 gelten für die beim Inkrafttreten des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2026 anhängigen Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren sowie die zugrunde liegenden Bauvorhaben weiterhin die TBV 2016 in der Fassung LGBl. Nr. 102/2022. (ris.bka.gv.at)


Für die Arbeitsorganisation folgt daraus: Vor Beginn der fachlichen Prüfung sollte der Verfahrensstand erhoben werden. Ein aktuelles Plandatum reicht als Information über die maßgebliche Prüfgrundlage nicht aus.

Sinnvoll ist ein kurzer Abschnitt zu den Grundlagen jeder Stellungnahme. Darin können Planstand, Prüfauftrag, Verfahrensinformationen und verwendete Regelwerke zusammengeführt werden. So bleiben auch spätere Ergänzungen und Planänderungen nachvollziehbar.

ÖNORM B 1600 und B 1601: unterschiedliche Aufgaben

Austrian Standards führt die ÖNORM B 1600 mit Ausgabedatum 1. Mai 2023 als aktuell. Sie behandelt die Planungsgrundlagen für barrierefreie Bauten und Anlagen. (austrian-standards.at)


Die ÖNORM B 1601, Ausgabe 1. Oktober 2013, betrifft barrierefreie Gesundheitseinrichtungen sowie assistive Wohn- und Arbeitsstätten.


Sie ist gemeinsam mit der B 1600 anzuwenden und beschreibt darüber hinausgehende Maßnahmen, unter anderem für Alten- und Pflegeheime, betreubares Wohnen und Gesundheitseinrichtungen. (austrian-standards.at)


Gerade bei solchen Gebäuden sollte der Prüfauftrag die vorgesehene Nutzung deutlich benennen. Für die praktische Prüfung bieten sich beispielsweise folgende Fragen an:

  • Sind Bewegungsflächen mit der vorgesehenen Einrichtung tatsächlich nutzbar?

  • Funktionieren Türbedienung, Zugang und Transfer im Zusammenspiel?

  • Sind Ausstattung und spätere Nachrüstungen ausreichend konkret geplant?

  • Werden relevante Anforderungen aus der Planprüfung in die Ausschreibung übernommen?


Die Verbindlichkeit einer Norm ist anhand der konkreten Rechtsgrundlage zu beurteilen. Auch vertraglich vereinbarte Anforderungen sind zu berücksichtigen.


Eine Normveröffentlichung allein begründet keine allgemeine baurechtliche Verpflichtung; Austrian Standards weist auf eine mögliche verbindliche Wirkung durch gesetzliche oder verordnungsrechtliche Bezugnahme hin. (austrian-standards.at)


OIB-Richtlinien 2027: derzeit noch Entwurf

Die OIB-Richtlinien 2027 liegen als Entwürfe mit Stand Juni 2026 vor. Dazu gehört auch die Richtlinie 4. Die veröffentlichte Frist für Änderungsvorschläge endete am 30. September 2026. Der Entwurf ist damit weiterhin von einer beschlossenen und landesrechtlich verbindlichen Fassung zu unterscheiden. (oib.or.at)

Bei Projekten mit längerer Planungsdauer empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung zu verfolgen. In einer aktuellen Stellungnahme sollten zukünftige Überlegungen jedoch ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dadurch bleibt erkennbar, welche Punkte aus der maßgeblichen Prüfgrundlage stammen und welche als vorausschauende Planungsempfehlung aufgenommen wurden.


Fachliche Prüfung frühzeitig einbinden

Eine frühzeitige Prüfung schafft die Möglichkeit, Fragen zu Bewegungsflächen, Erschließung und Ausstattung noch während der Planung zu klären. Die Ergebnisse sollten so formuliert sein, dass sie im weiteren Projektverlauf umgesetzt und überprüft werden können.


Sie benötigen eine fachliche Prüfung Ihrer Planung auf Barrierefreiheit? Ich unterstütze Architekturbüros, Bauträger und öffentliche Auftraggeber mit digitalen Planprüfungen und fachlichen Stellungnahmen zu behinderten-, alten- und generationsgerechten Baumaßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie auf svbarrierefrei.at.


Quellen


 
 
 

Kommentare


bottom of page